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Lohnverpackung/Verpackungslizenz

Wissen

Verpackungslizenz: wer sie braucht, was sie kostet, wie es geht

Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung in vier Schritten

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Versandkarton auf einer Paketwaage: Gewicht je Komponente ist die Grundlage der Mengenplanung

Eine Verpackungslizenz ist die Beteiligung an einem dualen System für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Wer solche Verpackungen mit Ware befüllt erstmals in Deutschland gewerblich in Verkehr bringt, muss sie lizenzieren, sich vorher im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Mengen melden. Das gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Stückzahl, auch für Kleingewerbe und Onlinehändler.

Die Pflicht liegt beim Inverkehrbringer, nicht beim Verpackungsbetrieb. Wer seine Ware von einem Lohnverpacker verpacken lässt, bleibt selbst verantwortlich.

Wer eine Verpackungslizenz braucht

Das Verpackungsgesetz nennt den Verpflichteten "Hersteller". Gemeint ist nicht, wer die Verpackung produziert, sondern wer sie befüllt erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. In der Praxis sind das vier Gruppen:

Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister müssen seit Juli 2022 prüfen, ob ihre Händler registriert und lizenziert sind. Wer es nicht ist, wird gesperrt.

Welche Verpackungen lizenziert werden müssen

VerpackungsartLizenzpflichtBeispiel
Verkaufsverpackungja, wenn sie beim Endverbraucher anfälltFaltschachtel, Flasche, Tube, Etikett
Umverpackungja, wenn sie beim Endverbraucher anfälltTray um mehrere Einzelpackungen, Multipack-Folie
VersandverpackungjaKarton, Polster, Füllmaterial, Klebeband, Versandtasche
Transportverpackungnein, aber Rücknahmepflicht nach § 15Palette, Stretchfolie, Umkarton für den Handel
Verpackung für gewerbliche Endkundennein, aber Rücknahmepflicht nach § 15Industrieware an Werkstätten oder Fabriken

Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher oder an vergleichbaren Anfallstellen wie Gastronomie, Büros und Praxen anfallen, gelten als systembeteiligungspflichtig. Der Katalog der Zentralen Stelle listet die Zuordnung je Produktgruppe.

Was eine Verpackungslizenz kostet

Es gibt keinen Festpreis. Die dualen Systeme rechnen je Kilogramm und Materialfraktion ab, auf Basis der Menge, die Sie für das Kalenderjahr planen. Vier Dinge bestimmen den Betrag:

Rechenweg statt Preisliste. Wiegen Sie eine typische Versandeinheit je Bestandteil, multiplizieren Sie mit der Jahresmenge, und Sie haben die Planmenge je Fraktion. Damit lassen sich die Tarife der Systeme direkt vergleichen. Die Checkliste unten enthält dafür eine Vorlage.

Verpackungslizenz in vier Schritten

  1. Registrierung bei LUCIDKostenlos im Verpackungsregister der Zentralen Stelle, vor dem ersten Inverkehrbringen. Sie geben Firmendaten, Markennamen und Verpackungsarten an und erhalten eine Registrierungsnummer.
  2. Mengen planenJe Materialfraktion das voraussichtliche Jahresgewicht ermitteln: Glas, Papier und Karton, Kunststoff, Aluminium, Eisenmetalle, Getränkekarton, sonstige Verbunde, sonstige Materialien.
  3. Systembeteiligung abschließenVertrag mit einem zugelassenen dualen System, das ist die eigentliche Lizenz. Registrierungsnummer angeben, Planmengen melden, Rechnung begleichen. Erst danach darf die Ware in Verkehr.
  4. Datenmeldung bei LUCIDDieselben Mengen, die Sie beim System gemeldet haben, melden Sie zusätzlich im Register: als Planmenge, bei Änderungen unterjährig und nach Jahresende als Abschlussmeldung.

Wer im Jahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier und Karton oder 30 Tonnen Leichtverpackungen in Verkehr bringt, muss zusätzlich bis zum 15. Mai eine geprüfte Vollständigkeitserklärung abgeben. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist das nicht relevant.

Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Die häufigste Frage, und die Antwort ist eindeutig: Es gibt keine Bagatellgrenze. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG arbeitet oder ein Kleingewerbe betreibt, ist genauso verpflichtet wie ein Konzern. Der Unterschied liegt nur in den Kosten, die bei wenigen Paketen im Jahr gering ausfallen. Das Risiko liegt woanders: Marktplätze sperren nicht registrierte Händler, und Wettbewerber mahnen ab.

Was passiert ohne Verpackungslizenz

Verpackungslizenz und Lohnverpackung

Bei einer Lohnverpackung befüllt der Dienstleister die Verpackung, aber er bringt sie nicht in eigenem Namen in Verkehr. Registrierung, Lizenz und Mengenmeldung bleiben deshalb beim Auftraggeber. Sinnvoll ist, den Lohnverpacker früh einzubinden: Er kennt das Gewicht jeder Verpackungskomponente und liefert damit die Zahlen, die Sie für Planmenge und Systemvertrag brauchen. Wie eine Lohnverpackung abläuft, steht unter Ablauf.

Kostenlose Checkliste zum Verpackungsgesetz

Betroffenheit prüfen, Registrierung, Lizenz, Meldungen und typische Fehler auf einer Seite. Als Vorlage für Ihre Mengenplanung.

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Häufige Fragen zur Verpackungslizenz

Kurz beantwortet, wie sie bei Google gestellt werden.

Wann brauche ich eine Verpackungslizenz?

Sobald Sie Verpackungen, die mit Ware befüllt sind, erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen und diese Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Das betrifft Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Versandverpackungen samt Füllmaterial. Eine Mindestmenge gibt es nicht.

Wie viel kostet eine Verpackungslizenz?

Die Kosten richten sich nach Materialart und Gewicht der Verpackungen, die Sie pro Kalenderjahr in Verkehr bringen. Abgerechnet wird je Kilogramm und Materialfraktion, Papier und Karton sind günstiger als Kunststoff. Die dualen Systeme bieten für kleine Mengen Online-Tarife mit Mindestbeträgen an. Eine verbindliche Zahl gibt es erst mit Ihrer Mengenplanung.

Wer muss sich nach dem Verpackungsgesetz melden?

Jeder Hersteller im Sinne des Gesetzes, also wer befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland gewerblich in Verkehr bringt. Dazu gehören Produzenten, Importeure, Onlinehändler und Marken, die ihre Ware von einem Lohnverpacker verpacken lassen. Die Registrierung erfolgt im Verpackungsregister LUCID, bevor die erste Verpackung in Verkehr geht.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Verpackungslizenz erhalten?

Ja. Das Verpackungsgesetz kennt keine Bagatellgrenze und keine Ausnahme für Kleinunternehmer oder Kleingewerbe. Wer auch nur wenige Pakete im Jahr an private Kunden versendet, muss sich registrieren und die Verpackungen lizenzieren. Die Kosten fallen bei kleinen Mengen entsprechend gering aus.

Ist der Lohnverpacker für die Lizenz zuständig?

Nein. Der Lohnverpacker verpackt im Auftrag und bringt die Ware nicht in eigenem Namen in Verkehr. Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung liegen beim Auftraggeber. Der Lohnverpacker kann aber die Gewichte je Verpackungskomponente liefern, die für die Mengenplanung nötig sind.