Eine Lohnverpackung läuft in fünf Schritten ab: Anfrage, Angebot, Erstmuster, Anlieferung und Produktion. Zwischen der ersten Anfrage und dem Serienstart liegen je nach Aufwand zwei bis acht Wochen. Der Engpass ist fast nie die Maschine, sondern die Abstimmung von Muster und Freigabe.
Die fünf Schritte
- AnfrageSie beschreiben Produkt, gewünschte Verpackungsform, Stückzahl, Termin und Auflagen. Je vollständiger, desto schneller kommt ein belastbares Angebot.
- AngebotDer Betrieb kalkuliert Preis je Einheit plus einmalige Rüstkosten. Dazu gehören Angaben zu Mindestmenge, Vorlaufzeit und wer das Packmittel stellt.
- ErstmusterEine erste Einheit wird unter Serienbedingungen gefertigt. Sie prüfen Optik, Sitz, Kennzeichnung und Verschluss und geben schriftlich frei.
- AnlieferungWare und Packmittel gehen an den Betrieb. Wareneingangskontrolle und Einlagerung werden dokumentiert, bei Lebensmitteln und Medizinprodukten chargenbezogen.
- Produktion und VersandDie Serie läuft, begleitet von Stichprobenprüfungen. Danach Rückgabe an Sie oder direkter Versand an Handel oder Endkunden.
Zeitlicher Rahmen
| Fall | Von Anfrage bis Serienstart | Was den Takt bestimmt |
|---|---|---|
| Einfach, Packmittel vorhanden | 2 bis 3 Wochen | Kapazität im Betrieb |
| Neues Packmittel | 4 bis 6 Wochen | Lieferzeit des Packmittels |
| Reguliert, mit Prüfung | 6 bis 8 Wochen | Validierung und Freigaben |
| Eilauftrag | wenige Tage | Freie Linie, meist mit Aufschlag |
Branchenübliche Größenordnungen zur Orientierung. Verbindlich ist die Terminzusage im Angebot.
Was Sie vorbereiten sollten
- Produktdaten. Maße, Gewicht, Empfindlichkeit, Anlieferform
- Packmittelspezifikation oder ein Muster der gewünschten Verpackung
- Druckdaten für Etiketten und Faltschachteln, druckfertig und freigegeben
- Mengengerüst. Losgröße, Jahresmenge, Saisonverlauf
- Auflagen. Geforderte Zertifikate, Prüfschritte, Kennzeichnungspflichten
- Logistik. Wer liefert an, wer holt ab, wo wird zwischengelagert
Was vertraglich geregelt gehört
Drei Punkte werden regelmäßig vergessen und führen später zu Streit. Erstens die Ausschussquote: wie viel Verlust ist eingepreist und wer zahlt darüber hinaus. Zweitens die Lagerung: wie lange lagert der Betrieb Ihre Ware kostenfrei. Drittens die Haftung für beigestellte Ware, die im Eigentum des Auftraggebers bleibt und entsprechend versichert sein muss.
