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Lohnverpackung/Lebensmittel

Branche

Lohnverpackung für Lebensmittel

Die Zertifizierung entscheidet, nicht der Stückpreis

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Lebensmittel-Lohnverpackung: Riegel in Flowpacks werden in einen Karton-Tray gelegt

Lohnverpackung für Lebensmittel ist das Verpacken von Nahrungsmitteln durch einen externen Dienstleister unter den Hygiene- und Dokumentationsvorgaben des Lebensmittelrechts. Neben der Verpackungsleistung schuldet der Betrieb hier Nachweise: Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit und korrekte Kennzeichnung.

Das unterscheidet diesen Bereich von jeder anderen Lohnverpackung. Der Preis je Einheit ist selten das Auswahlkriterium, die Zertifizierung ist es fast immer.

Worauf es bei der Anbieterauswahl ankommt

Typische Aufgaben

AufgabeBeispiel
PrimärverpackungRiegel in Schlauchbeutel, Pulver in Sachets
UmkartonierungEinzelpackungen in Faltschachtel oder Tray
Multipacks und AktionenDreierbundle, Zugabepackung, Displayware
NachetikettierungSprachvarianten, geänderte Pflichtangaben, Aktionsaufkleber
UmpackenWare aus dem Großgebinde in Verkaufseinheiten
Häufigster Fehler in der Anfrage. Die geforderte Zertifizierung wird nicht genannt. Dann rechnet ein Betrieb ohne IFS mit, ist am günstigsten und fällt später beim Audit Ihres Handelskunden durch. Nennen Sie den geforderten Standard im ersten Satz.

Kennzeichnung und Verantwortung

Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Pflichtangaben bleibt beim Inverkehrbringer, also in der Regel bei Ihnen. Der Lohnverpacker setzt Ihre freigegebenen Druckdaten um. Regeln Sie den Freigabeprozess schriftlich, einschließlich der Frage, wer ein fehlerhaftes Etikett bezahlt.

Denken Sie außerdem an die Lizenzierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz. Wer befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss sie bei einem dualen System lizenzieren und sich bei LUCID registrieren. Diese Pflicht trägt der Inverkehrbringer, nicht der Lohnverpacker.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet, wie sie bei Google gestellt werden.

Welche Zertifizierung braucht ein Lohnverpacker für Lebensmittel?

Üblich sind IFS Food oder BRCGS als Standard für Lebensmittelsicherheit, dazu ein HACCP-Konzept und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Chargen. Welcher Standard gefordert ist, gibt in der Praxis meist Ihr Handelskunde vor.

Wer haftet für die Kennzeichnung nach LMIV?

Verantwortlich ist das Unternehmen, unter dessen Namen das Lebensmittel in Verkehr gebracht wird, also in der Regel der Auftraggeber. Der Lohnverpacker setzt die Vorgaben um und schuldet deren korrekte Ausführung, nicht deren inhaltliche Richtigkeit. Die Freigabe der Druckdaten gehört deshalb schriftlich geregelt.

Können Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer aufgebracht werden?

Ja, das ist Standard. Üblich sind Thermotransferdruck, Tintenstrahl oder Laser, direkt auf Verpackung oder Etikett. Klären Sie vorab Position, Format und Lesbarkeit, weil der Handel hier eigene Vorgaben hat.

Ist eine Verpackung unter Schutzatmosphäre möglich?

Bei entsprechend ausgestatteten Betrieben ja. Schutzatmosphäre verlängert die Haltbarkeit, indem der Sauerstoff im Packungsinneren durch ein Gasgemisch ersetzt wird. Das setzt eine geeignete Maschine und eine Dichtheitsprüfung voraus.