Lohnverpackung für Lebensmittel ist das Verpacken von Nahrungsmitteln durch einen externen Dienstleister unter den Hygiene- und Dokumentationsvorgaben des Lebensmittelrechts. Neben der Verpackungsleistung schuldet der Betrieb hier Nachweise: Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit und korrekte Kennzeichnung.
Das unterscheidet diesen Bereich von jeder anderen Lohnverpackung. Der Preis je Einheit ist selten das Auswahlkriterium, die Zertifizierung ist es fast immer.
Worauf es bei der Anbieterauswahl ankommt
- Zertifizierung. IFS Food oder BRCGS, mit gültigem Zertifikat im Original
- Rückverfolgbarkeit. Jede Charge von der Anlieferung bis zur Auslieferung dokumentiert
- Allergenmanagement. Getrennte Linien oder validierte Reinigung zwischen Produkten
- Kennzeichnung. Mindesthaltbarkeit, Chargennummer und Pflichtangaben nach LMIV
- Temperaturführung. Bei gekühlter Ware lückenlos dokumentiert
Typische Aufgaben
| Aufgabe | Beispiel |
|---|---|
| Primärverpackung | Riegel in Schlauchbeutel, Pulver in Sachets |
| Umkartonierung | Einzelpackungen in Faltschachtel oder Tray |
| Multipacks und Aktionen | Dreierbundle, Zugabepackung, Displayware |
| Nachetikettierung | Sprachvarianten, geänderte Pflichtangaben, Aktionsaufkleber |
| Umpacken | Ware aus dem Großgebinde in Verkaufseinheiten |
Kennzeichnung und Verantwortung
Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Pflichtangaben bleibt beim Inverkehrbringer, also in der Regel bei Ihnen. Der Lohnverpacker setzt Ihre freigegebenen Druckdaten um. Regeln Sie den Freigabeprozess schriftlich, einschließlich der Frage, wer ein fehlerhaftes Etikett bezahlt.
Denken Sie außerdem an die Lizenzierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz. Wer befüllte Verpackungen in Verkehr bringt, muss sie bei einem dualen System lizenzieren und sich bei LUCID registrieren. Diese Pflicht trägt der Inverkehrbringer, nicht der Lohnverpacker.
