Lohnverpackung für Kosmetik umfasst das Abfüllen, Verpacken und Konfektionieren kosmetischer Mittel durch einen externen Dienstleister. Der Bereich verbindet zwei Anforderungen, die sonst selten zusammenkommen: regulatorische Sorgfalt nach der EU-Kosmetikverordnung und ein hoher Anspruch an die Optik der fertigen Einheit.
Das schlägt auf den Preis durch. Kosmetikverpackung hat einen höheren Handarbeitsanteil als fast jeder andere Bereich.
Was typischerweise beauftragt wird
- Abfüllung in Tiegel, Tuben, Flaschen, Airless-Spender oder Sachets
- Etikettierung mit Vorder- und Rückenetikett, oft mehrsprachig
- Faltschachtelkartonierung einschließlich Beipackzettel
- Sets und Geschenkpackungen, meist als Handarbeit
- Proben und Sachets für Beilagen und Markteinführungen
- Displaybestückung für den Verkaufsraum
Regulatorischer Rahmen
| Thema | Grundlage | Wer trägt es |
|---|---|---|
| Gute Herstellungspraxis | ISO 22716 | Der abfüllende Betrieb |
| Sicherheitsbewertung | EU-Verordnung 1223/2009 | Verantwortliche Person, meist die Marke |
| CPNP-Meldung | EU-Verordnung 1223/2009 | Verantwortliche Person |
| Kennzeichnung | EU-Verordnung 1223/2009 | Marke gibt vor, Betrieb setzt um |
| Verpackungslizenzierung | VerpackG | Inverkehrbringer |
